Schuldenberatung

Aktuelle Pressemitteilung Coronakrise – Infos für Schuldner

Wegen Corona: Kein Geld mehr da für die Monatsrate? Ratenstundung nutzen !

Stefan Arhelger von der DRK-Schuldnerberatung informiert.

Viele Mitbürger sind durch Kurzarbeit, Gehaltskürzungen oder gar Kündigung wirtschaftlich von der Corona-Epidemie betroffen. Der finanzielle Spielraum bricht weg und es kann sein, dass man aufgrund der Krise nun seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann.

In diesem Fall gibt es gute Nachrichten, denn es wurde eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die direkt Entlastung bieten: 

Wer nachweislich aufgrund der Coronakrise nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, weil ansonsten der angemessene eigene Lebensunterhalt gefährdet ist, hat das Recht die Raten für Miete, Gas/Wasser/Strom oder auch für Darlehensverträge auszusetzen. Dies gilt ab dem 1.April bis zunächst zum 30.Juni. Eine Verlängerung der Frist ist angedacht.

Wichtig ist: Die Ratenzahlung fällt jedoch nicht weg, sondern sie wird gestundet, das heißt aufgeschoben. Konkret bedeutet dies, dass nach dem regulären Ende des Vertrages, die gestundeten Raten noch 3 (oder mehr) Monate nachzuzahlen sind; bei einem Mietvertrag bis spätestens 30.Juni 2022.

Eine Ausnahme ist zu beachten: Die Regelung gilt nicht, wenn durch die Stundung der Gläubiger/Vermieter/Darlehensgeber dadurch ebenfalls in eine Notlage gebracht würde, so dass die wirtschaftliche Grundlage seines Erwerbsbetriebs gefährdet ist oder sein Lebensunterhalt gefährdet wird.

Wer von dieser Regelung Gebrauch machen will, oder besser gesagt muss, sollte sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzten, auf die persönliche Notlage hinweisen und den sich auf dieses Gesetz beziehen.

Ein Musterbrief finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Ebenso auch eine etwas detaillierte Erklärung des Gesetzes.

Wer den Gesetzesartikel 240 des EGBGB im Grundtext nachlesen will:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_240__1.html

Ein Wort noch: Wie bei jeder Schuldnerberatung gilt auch hier: Je eher umso besser. Man sollte sich bei Verschuldung frühzeitig Hilfe holen und zeitig reagieren und nicht warten bis das Chaos perfekt ist oder schlimme Maßnahmen drohen.

Die Schuldnerberatung in Oer-Erkenschwick ist derzeit nur telefonisch oder online erreichbar. Herr Arhelger nimmt unter 02368 – 6274 oder arhelger@drk-oe.de ihr Anliegen entgegen.

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Formulierungshilfen für einen Anschreiben

Ratenstundung aufgrund COVID-19-Pandemie  ;  [ Vertragsnr oder Kundennr. XY  ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin durch die derzeitige CORONA-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. [ Hier konkret die Einschränkung beschreiben z.B. Kurzarbeit, Wegfall von Zulagen, Kündigung etc ]

Aus diesem Grund ist es mir derzeit nicht möglich, meine Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber zu erfüllen. Dies bedauere ich sehr. Ich berufe mich auf Artikel 240 EGBGB und bitte Sie, mir eine Stundung der Rate um 3 Monate zu gewähren.

Meinen Dauerauftrag werde ich nun 3x aussetzen. [ oder: Ich widerspreche dem Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandat für die nächsten 3 Zahlungen ]

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

[ Unterschrift ]